Rückleuchten / Scheinwerfer
Rückleuchten / Scheinwerfer
Scheinwerfer oder Rückleuchten tönen ist in der StVO nicht zulässig.
Im Beispiel wurde bei einem Volkswagen Golf 7 GTD die Rückleuchten in schwarz getönt.
Das es für die Tönung von Rückleuchten keine ABE zu den Folien gibt, darf man die Folie nur zu Show zwecken anbringen. Die Folie lässt sich Rückstandsfrei wieder entfernen.
Rückleuchtentönung beim Audi R 8 Spyder